ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen und Leistungen Prinzing-Design erfolgen ausschließlich
zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt,
es sei denn, Prinzing-Design erkennt ihre Geltung ausdrücklich
schriftlich an.
1.3 Sämtliche Zusagen und Nebenabreden des Vertrages bedürfen
der Schriftform. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nichtig sein, so werden die Vertragsparteien
die unwirksame Bestimmung durch eine dem Parteiwillen und dem wirtschaftlichen
Zweck entsprechende rechtswirksame Regelung ersetzen. Die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
2. Urheberrechte und Nutzungsrechte
2.1 Unsere Leistungen genießen den Schutz des Urhebergesetzes.
Sie dürfen nur für den in der Auftragsbestätigung vereinbarten
Umfang verwendet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung
ist nur mit unserer Einwilligung und gegen Nachhonorierung statthaft.
2.2 Entwürfe und fertige Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung von Prinzing-Design weder im Original noch bei evtl. Reproduktionen
verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
Ein Verstoß wird geahndet.
2.3 Prinzing-Design überträgt dem Auftraggeber die für
den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders
Vertraglich vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen.
2.4 Prinzing-Design hat das Recht, auf den fertiggestellten Werken als
Urheber genannt zu werden.
2.5 Wir setzen voraus, dass der Kunde an allen Unterlagen (Bilder, Logos
usw.), die er Prinzing-Design zur Verfügung stellt, das volle Nutzungsrecht
besitzt.
3. Vergütung
3.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich
der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der Leistungen. Die
Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang
ohne Abzug zu erfolgen.
3.3 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
von Prinzing-Design. Das im Vertrag vereinbarte Nutzungsrecht geht ebenfalls
erst bei vollständiger Bezahlung an den Kunden über.
3.4 Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und sämtliche
weitere Tätigkeiten, die Prinzing-Design für den Kunden erbringt,
sind sofern nicht anders vereinbart kostenpflichtig.
3.5 Eine Auftragsstornierung wird mit 50 % des Rechnungswertes berechnet,
mindestens jedoch 150,- Euro. Ein Auftrag in diesem Sinne (als Abweichung
zu Ziffer 1.3) gilt als Erteilt, wenn ein ausreichend spezifiziertes
Angebot von Prinzing-Design (auch per Fax) vorliegt und dieses Angebot
(auch mündlich) vom Kunden angenommen wurde.
4. Sonderleistungen, nachträgliche Änderungen
4.1 Sonderleistungen wie nachträgliche Umarbeitung von Internetseiten,
Konzepten oder Designarbeiten können von Prinzing-Design entsprechend
des zusätzlichen Aufwandes gesondert berechnet werden.
4.2 Prinzing-Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu
bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Prinzing-Design entsprechende
Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im
Namen und für Rechnung von Prinzing-Design abgeschlossen werden,
verpflichtet sich der Auftraggeber, Prinzing-Design im Innenverhältnis
von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen die sich aus dem
Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme
der Kosten.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 An Entwürfen und fertiggestellten Arbeiten werden nur Nutzungsrecht
eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Versendung von Unterlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung
des Auftraggebers.
6. Haftung
6.1 Prinzing-Design verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen. Und die Unterlagen des Auftraggebers vertraulich
zu behandeln. Prinzing-Design haftet für entstandene Schäden
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert
hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
6.2 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten
durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für
die Richtigkeit von Texten und Bildern.
6.3 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte
und Reinausführungen entfällt jede Haftung von
Prinzing-Design.
6.4 Für die Wettbewerbs- und Warenzeichenrechtliche Zulässigkeit
und Eintragungsfähigkeit haftet
Prinzing-Design nicht.
6.5 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung des Werks schriftlich bei Prinzing-Design geltend zu machen.
Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
7.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Erstellung
Änderungen, so hat er die Mehrkosteen zu tragen. Prinzing-Design
behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnenen
Leistungen.
7.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Prinzing-Design
übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser
Versicherung nicht berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Prinzing-Design
von allen Ansprüchen dritter frei.
8. Pflichten des Auftraggebers bei Internetauftritten
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Erstellung oder Änderung
der Internetseiten erforderlichen Unterlagen zeitgerecht entsprechend
der getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort ist Kempten
9.2 Es gilt das recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand 01.06.04